Reise- und Zahlungsbedingungen

 

Anmeldung und Buchung der Reise

  1. Kurse und Ausfahrten der DSV Skischule SkiDAV Geislingen können ausschließlich über die Online-Anmeldung unter skidav.de gebucht werden. Ausgenommen hiervon sind Albkurse, bei denen die Anmeldung vor Ort stattfindet.
  2. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der DSV Skischule SkiDAV Geislingen den Abschluss eines Reisevertrages zu den jeweiligen Bedingungen verbindlich an. Die Buchung der Veranstaltung wird erst verbindlich, wenn die Buchung durch die DSV Skischule SkiDAV Geislingen schriftlich per E-Mail bestätigt worden ist.

Ergänzende Teilnahmebedingungen Corona-Pandemie

  1. Die DSV Skischule SkiDAV Geislingen setzt die Infektionsschutzkonzepte des Deutschen Skiverbands (DSV), des Deutschen Alpenvereins (DAV) und selbstverständlich alle aktuell geltenden behördlichen Regelungen vollumfänglich um.
  2. Aufgrund behördlicher Auflagen/Anordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie gelten daher spezielle ergänzende Teilnahmebedingungen. Diese werden vor der jeweiligen Ausfahrt bekannt gegeben. Die Teilnehmer Erklären bereits zum Anmeldezeitpunkt, die zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden ergänzenden Teilnahmebedingungen anzuerkennen.
  3. Sofern eine Weitergabe persönlicher Daten an Dritte notwendig ist, behält es sich die DSV Skischule SkiDAV Geislingen vor, entsprechende Daten an die zuständigen Gesundheitsbehörden weiterzuleiten.

Leistungen

  1. Der Umgang der vertraglich vereinbarten Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung. Sonderwünsche werden weitergeleitet, wir haften jedoch nicht für deren Erfüllung. Werden einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.
  2. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Vertragsabschluss bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern.

Preise und Preisänderungen

  1. Die DSV Skischule SkiDAV Geislingen behält sich Preisänderungen vor, insbesondere bei Kursschwankungen, Preisänderungen der Liftgesellschaften oder Preisänderungen unserer Vertragspartner.
  2. Fehler bei der Zusammenstellung der Reisekosten können auch nachträglich berichtigt werden.

Bezahlung

  1. Der Reisepreis der online gebuchten Ausfahrten wird nach Reiseantritt vom angegebenen Konto des Reisenden von der DSV Skischule SkiDAV Geislingen abgebucht. Die Skischule ist dabei berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmenden zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Ersetzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher dem Reiseveranstalter schriftlich angedroht worden ist.
  2. Entschädigungen für Reiserücktritte, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage sind vom Reisenden zu zahlen und bei Rechnungsstellung fällig.

Reiserücktritt

  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hierzu muss bei der DSV Skischule SkiDAV Geislingen Geislingen bzw. dem jeweiligen Kursleiter eingehen.
  2. Beim Rücktritt von gebuchten Ausfahrten behält sich die DSV Skischule SkiDAV Geislingen das Recht vor, bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Leerbettzahlungen, Fahrplatzreservierungen, Bearbeitungsgebühren, etc.) dem Reisenden in Rechnung zu stellen und individuelle Rücktrittgebühren zu verlangen.
  3. Stellt der Zurücktretende eine Ersatzperson, so fallen keine Gebühren an.

Absage von Ausfahrten

  1. Die DSV Skischule SkiDAV Geislingen behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Ausfahrt aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht durchgeführt werden kann oder unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise verhindern.
  2. Bei Absage werden die angemeldeten Teilnehmer so schnell wie möglich benachrichtigt und die bezahlten Beträge zurückerstattet. Wird eine bereits angetretene Reise abgebrochen, z.B. widrige Wetterbedingungen, werden nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.

Gewährleistung und Haftung

  1. Bei Vermittlung von fremden Leistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Beförderung etc.) beschränkt sich die Haftung der DSV Skischule SkiDAV Geislingen nur auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
  2. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Eine solche Abhilfe kann verweigert werden, wenn dieser einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird durch uns nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe geleistet, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
    Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer nach Rückkehr einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel gegenüber der DSV Skischule SkiDAV Geislingen anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen. Die Bestimmungen einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
  3. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde.
  4. Beanstandungen sind unverzüglich der Kursleitung mitzuteilen. Ist die Kursleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich der DSV Skischule SkiDAV Geislingen oder dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der DSV Skischule SkiDAV Geislingen geltend zu machen (§ 651g BGB). Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

  1. Bei allen Fahrten ins Ausland ist unbedingt ein gültiger Reisepass mitzuführen. Für manche Länder genügt ein gültiger Personalausweis. Soweit möglich werden Sie über die geltenden Bestimmungen informiert. Soweit der Reiseteilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist, hat er sich selbst über die geltenden Bestimmungen zu informieren. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt oder offenkundig sind.
  2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller sonstigen für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

Versicherung

  1. Es können nur Alpenvereinsmitglieder die vom Deutschen Alpenverein gewährten Versicherungsleistungen des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) in Anspruch nehmen. Für Nichtmitglieder tritt dieser Versicherungsanspruch nicht in Kraft.
  2. Wir empfehlen für alle die DSV-Jahres-Versicherung sowie für Auslandsreisen Reisegepäck-, Reiseunfall- und Auslandskrankenversicherung.
  3. Bitte lassen Sie die Skiausrüstung vor Kursbeginn in einem Sportgeschäft überprüfen. Besonders wichtig ist eine einwandfreie funktionierende und richtig eingestellte Sicherheitsbindung mit Skistoppern. Grundsätzlich empfehlen wir das Tragen eines Helmes.

Unwirksamkeitsklausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschl. dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen der §§ 651a-l BGB.

Verantwortlich

DSV Skischule SkiDAV der Sektion Geislingen des Deutschen Alpenvereins e.V.